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Drohnenverordnung 2021

Die EU-Richtlinien der neuen Drohnengesetze definieren ab Januar 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder plus die Schweiz, Norwegen und Island. Darüber hinaus gibt es aber weiterhin länderspezifische Vorgaben der Mitgliedsstaaten der EU (so auch innerhalb Deutschlands), die zusätzlich erfüllt werden müssen.
Neue Drohnen werden zukünftig in 5 Risikokategorien, basierend auf Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform, Sicherheitsfunktionen, etc. unterteilt. Die Klassifizierung und Kategorisierung müssen die Hersteller durchführen und die Drohnen entsprechend kennzeichnen.
Es gibt die folgenden Klassen: C0, C1, C2, C3 und C4 (Erklärung dazu weiter unten). Für Bestands-Drohnen (also alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung und Klassen-Kennzeichnung besitzen) gibt es eine Übergangsregelung. Dies betrifft alle Drohnen, die bis heute bereits im Umlauf sind oder noch vor dem 01.01.23 produziert werden und keine Klassifizierung besitzen.

Außerdem sehen die EU-Richtlinien für Drohnen drei Anwendungsszenarien vor, die unterschiedliche weitere Auflagen haben. Die drei Haupt-Szenarien lauten:

Open (Offen), Specific (Spezifisch) und Certified (Zertifiziert)

Aktuell gibt es noch keine Drohnen am Markt, die eine Klassifizierung / Zertifizierung erhalten haben.

Zuerst erklären wir das Anwendungsszenario OPEN und die dazugehörigen Drohnenkategorien / -klassen, da dies die meisten Hobby-Drohnen-Piloten und kommerzielle Kamera-Drohnen betreffen dürfte. Die Szenarien „Specific“ und „Certified“ betreffen eher Spezialanwendungen von Drohnen und werden daher weiter unten nur kurz erklärt.

Dies gilt für alle Drohnen:

  • Alle Drohnen, außer Eigenbauten, müssen eine Gebrauchsanweisung und ein einstellbares Höhenlimit besitzen, aber dürfen keine scharfen Kanten haben.
  • Die Gebrauchsanweisung muss gelesen werden.
  • Der Drohnenpilot muss sich online beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) wird dann mittels EU-Drohnenkennzeichen auf der Drohne angebracht.
    Ausnahme: Drohnen unter 250 Gramm ohne Kameras und ohne Sensoren zur Erfassung persönlicher Daten oder Drohnen, die den Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) entsprechen.
  • Für alle Drohnen besteht eine Versicherungspflicht (Drohnen-Haftpflichtversicherung). Diese gibt es bereits ab wenigen Euro pro Jahr.
  • Es gilt das Mindestalter von 16 Jahren.
    Ausnahme:
     Kein Mindestalter gilt, wenn das Fluggerät in der Drohnen-Klasse C0 klassifiziert ist und es sich um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG handelt. Oder, wenn es sich um eine Eigenbau-Drohne mit einer Startmasse unterhalb 250 Gramm handelt.
  • Die Frage „Wo darf man fliegen“ ist im Detail nicht innerhalb der EU-Drohnenverordnung geregelt. Diese Vorgaben sollen individuell aus den einzelnen EU-Ländern kommen. Hierzu soll in jedem EU-Land ein eigenes (oder einheitliches) System mit Flugzonen / Flugverbotszonen geschafften werden mit der Bezeichnung GEO. Dort wird geregelt, wo genau geflogen werden darf und wo nicht. Diese Daten stehen dann online den Piloten zur Verfügung (ggf. über eine App ähnlich der DFS App) und können außerdem von den Drohnen selbst auch direkt genutzt und ausgewertet werden.
    Die Erstellung und Einführung dieses Systems wird voraussichtlich nicht vor Mitte / Ende 2021 abgeschlossen sein. Bis dahin gelten weiterhin die Vorgaben der alten Drohnenverordnung 2017, sofern sie noch nicht in der neuen EU-Drohnenverordnung durch neuere Vorgaben ersetzt wurden.
    Daher gelten beispielsweise bis zur Einführung des GEO-Systems weiterhin die „alten“ Regelungen:
    1,5 km Abstand zu Flugplätzen
    100 m Abstand zu Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen / Oberleitungen und Kraftwerken / Unglücksorten etc.
  • Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz).

 

Anwendungsszenario OPEN (Offen)

  • Für Drohnen und Flüge mit geringem Risiko
  • Maximale Flughöhe 120 Meter über Grund
  • Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight).
    Ausnahme: Die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus oder ein Beobachter hat stattdessen die Drohne im Blick, während er im ständigen Kontakt mit dem Piloten ist.
  • Weitere Auflagen sind abhängig von der Risikoklasse der genutzten Drohne (siehe unten)

Zusätzlich ist die Kategorie OPEN noch in 3 Unterkategorien unterteilt:

  • A1: Flug auch in der Nähe von Menschen möglich. Kein Flug über Menschenansammlungen (ab ca. 12 Personen) im Freien und kein Flug direkt über unbeteiligten Personen. Sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden.
  • A2: Flug nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen (Abstand mindestens 30 Meter. In Ausnahmefällen und, wenn der Langsam-Modus der Drohne aktiviert ist, auch bis zu 5 Metern Abstand).
  • A3: Flug weit weg von Menschen. Im gesamten Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen befinden. Außerdem gilt ein Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.

Für welche Drohne sich die Auflagen A1 bis A3 ergeben, ergibt sich aus der Drohnen-Klasse C0 bis C4 (siehe unten).


Szenario: OPEN – Drohnen ohne Klassifizierung

Diese Übergangsregelung betrifft alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung / Kennzeichnung besitzen und vor dem 01.01.23 auf den Markt gebracht wurden (sogenannte Bestandsdrohnen / Bestandsschutz):

  • Für Drohnen mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm gilt: Diese Drohnen dürfen in der Kategorie OPEN in allen Unterkategorien A1, A2 und A3 betrieben werden (siehe oben). Es ist kein EU-Drohnenführerschein (weder kleiner Drohnenführerschein noch der große) erforderlich. 
    Die Nutzung dieser Drohnen in allen besagten Unterkategorien ist zeitlich unbeschränkt.
  • Für Drohnen über 250 Gramm, aber noch unter 500 Gramm gilt: Diese Drohnen dürfen mit dem  kleinen EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1 nahe an Menschen betrieben werden.
  • Für Drohnen über 500 Gramm, aber unter 2 kg gilt: Es ist der große EU-Drohnenführerschein erforderlich, wenn diese Drohnen näher an Menschen (Kategorie OPEN – Unterkategorie A2 – siehe oben) betrieben werden sollen (Mindestabstand trotzdem 50 Metern zu Menschen).
    Wenn diese Drohnen aber nur in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A3 betrieben werden (weit weg von Menschen – siehe oben), so ist der kleine EU-Drohnenführerschein ausreichend.
  • Für Drohnen über 2kg und unter 25kg gilt: Diese Drohnen dürfen in der Unterkategorie A3 (weit weg von Menschen) betrieben werden.

Zusätzlich gilt:

  • Für Drohnen über 250 Gramm gelten diese Übergangsregeln nur bis zum 01.07.23. Anschließend dürfen alle Bestandsdrohnen über 250 Gramm (die vor dem 01.01.23 auf den Markt gebracht wurden) nur noch ausschließlich in der Kategorie A3 (weit weg von Menschen) geflogen werden. Drohnen unter 250 Gramm dürfen auch darüber hinaus in der Unterkategorie A1 weiter betrieben werden.

Alle Gewichtsangaben einer Drohne beziehen sich immer auf die maximal erlaubte Startmasse.

Drohnenmodelle, die nach dem 01.01.23 auf den Markt gebracht werden, müssen vom Hersteller für eine der Drohnen-Klassen (siehe unten) zertifiziert und auch gekennzeichnet sein, um überhaupt legal betrieben werden zu können.


Szenario: OPEN – Die Drohnen-Klassen

Drohnen-Klasse C0



Beinhaltet:

  • Drohnen unter 250g Startgewicht
  • Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen / Drohnen ohne Klassifizierung (nur bis 250g Startgewicht) 

Besondere Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten):

  • Muss EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben
  • Drohne benötigt keine elektronische ID und keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

  • Es darf in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN geflogen werden (A1, A2 und A3 – siehe oben). Das bedeutet, es darf auch in der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (siehe Unterkategorie A1 oben).
  • Für diese Drohnen ist kein EU-Drohnenführerschein erforderlich (weder der EU-Kompetenznachweis noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis). 


Drohnen-Klasse C1



Beinhaltet (sofern nicht in C0 fallend):

  • Drohnen unter 80 J (Joule) Bewegungsenergie oder unter 900 Gramm Abfluggewicht

Besondere Auflagen für Hersteller / Drohne:

  • Geschwindigkeit auf 19m/s begrenzt
  • Unterlagen über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
  • Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID eingegeben wird und diese dann permanent sendet
  • Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

  • Pilot muss den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben (sogenannter kleiner EU Drohnen-Führerschein). Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist nicht erforderlich.
  • Es darf in der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)


Drohnen-Klasse C2


mit Low-Speed Modus


ohne Low-Speed Modus

Beinhaltet (sofern nicht in C0 oder C1 fallend):

  • Drohnen unter 4kg Abfluggewicht

Besondere Auflagen für Hersteller / Drohne:

  • Unterlagen über Bewegungsenergie, mechanische Stabilität und Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
  • Low-Speed Modus (manuell zuschaltbar) muss vorhanden sein (max. 3 m/s), wenn nahe an Personen geflogen werden soll
  • Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID (elektronische Piloten-Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
  • Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

  • Pilot muss den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben (kleiner EU Drohnen-Führerschein).
  • Will der Pilot nicht nur in der Unterkategorie A3 der Kategorie OFFEN fliegen (also weit weg von Menschen – siehe oben), sondern auch in der Unterkategorie A2 (in sicherer Entfernung zu Menschen – siehe oben), so muss er zusätzlich das EU-Fernpiloten-Zeugnis besitzen (großer Drohnen-Führerschein – mit Schulung und Theorie-Prüfung).
    Dann darf der Pilot sich unbeteiligten Personen auf bis auf 30 Meter nähern. In Ausnahmefällen und, wenn der Langsam-Modus der Drohne aktiviert ist, auch bis zu 5 Metern Abstand.


Drohnen-Klassen C3 und C4



Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1 oder C2 fallend):

  • Drohnen unter 25kg Abfluggewicht
  • Alle selbstgebauten Drohnen über 250g

Besondere Auflagen für Hersteller C3 (außer Eigenbau):

  • Unterlagen über Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
  • Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID eingegeben wird und diese dann permanent sendet
  • Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)

Besondere Auflagen für Hersteller C4 (außer Eigenbau):

(In diese Kategorie fallen in der Regel auch alle konventionellen Modellflugzeuge / Flugmodelle)

  • Kein automatischer / autonomer Flug erlaubt
  • Wenn in der genutzten Flug-Zone vorgegeben / erforderlich, dann benötigt die Drohne eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung. Ansonsten nicht.

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

  • Pilot muss den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben (kleiner EU Drohnen-Führerschein). Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist nicht erforderlich.
  • In der Kategorie C3 muss die e-ID (elektronische Registrierungsnummer) auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, sodass diese die e-ID permanent sendet.
  • Es darf nur entfernt von Städten geflogen werden und nur dort, wo keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können (Unterkategorie A3)


Szenario: SPECIFIC (Spezifisch)

  • Für Drohnen-Einsätze, die eine oder mehrere Vorgaben der Kategorie OPEN überschreiten müssen (z.B. Flüge über 120 Meter, Fliegen außerhalb der Sichtweite, etc.)
  • Spezielle individuelle Ausnahmegenehmigungen erforderlich
  • Es wird definierte Standard-Szenarien geben, die man auch ohne Ausnahmegenehmigung durchführen kann, wenn man eine gesonderte „kleine“ UAS Operator Lizenz / Zertifizierung hat. Diese Lizenz nennt sich: Light UAS operator certificate (LUC)
    Standardszenarien werden voraussichtlich auch das Thema FPV-Racing, FPV Racer und FPV-Flug umfassen.
  • Spezielle Auflagen


Szenario: CERTIFIED (Zertifiziert)

  • Für Spezialanwendungen (z.B. in der Industrie, Transportwesen, etc.)
  • Spezielle Zertifizierungsprozesse und Lizenzen erforderlich (sowohl für die Drohne als auch den Operator und die Crew)
  • Spezielle Auflagen