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Drohnenflugverbot – Nicht überall darfst du abheben

Drohnen gehören inzwischen zu beliebtesten Freizeitbeschäftigungen für enthusiastische Hobbypiloten. Doch nicht überall darfst Du mit Deiner Drohne die Lüfte erklimmen. Wir zeigen Dir, wo ein Drohnenflugverbot gilt und wo Du Dich unbesorgt in die Luft begeben kannst.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • In bestimmten Gebieten dürfen Drohnen nicht geflogen werden, da durch sie eine Gefahr für die Sicherheit bestehen könnte.
  • Unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, auch in einer Zone mit Drohnenflugverbot fliegen zu können.
  • Wer sich nicht an die Regeln zum Drohnenflugverbot hält, der riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

 

Über den Wolken ist die Freiheit doch nicht so grenzenlos

Der Luftraum über unseren Köpfen ist längst kein Raum ohne Regeln. Ähnlich wie im Straßenverkehr gibt es auch hier bestimmte Vorschriften, an die sich jeder Pilot halten muss. Seit Ende 2020 regelt eine einheitliche Drohnenverordnung den Umgang und Betrieb von Drohnen innerhalb der Europäischen Union sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein einheitlich. Daneben gelten auch noch weitere Regelungen, beispielsweise die Luftverkehrsordnung, welche beim Fliegen mit Drohnen beachtet werden müssen.

In all diesen Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen sind neben den Voraussetzungen für den Betrieb von Drohnen auch Regelungen zu einem möglichen Drohnenflugverbot zu finden.

 

Grundsätzliche Regeln zum Drohnenfliegen

Unbemannte Luftfahrzeuge, zu denen sowohl Drohnen für Anfänger, Drohnen für Fortgeschrittene als auch Profi-Drohnen gehören, dürfen gemäß EU-Drohnenverordnung maximal 120 Meter hoch fliegen. Generell muss dabei stets in Sichtweite geflogen werden. Die Drohnen selbst werden in unterschiedliche Kategorien eingeteilt.

Nach diesen richten sich insbesondere die Voraussetzungen für den Betrieb der Drohne sowie auch ein mögliches Drohnenflugverbot. So unterscheidet man entsprechend der EU-Drohnenverordnung zwei Arten des Drohnenführerscheins:

  • Der EU-Kompetenznachweis ist für kleinere Drohnen notwendig.
  • Für größere Drohnen benötigst Du ein EU-Fernpilotenzeugnis.

 

Hier gilt Drohnenflugverbot

In der Luftverkehrsordnung sind bestimmte Gebiete ausgewiesen, über denen generell ein Drohnenflugverbot herrscht. Demnach darfst Du mit Drohnen nicht über folgenden Gebieten und Einrichtungen fliegen:

  • Private Wohngrundstücke
  • Naturschutzgebiete
  • Flugplätze und Flughäfen sowie Helikopter-Landeplätze
  • Offizielle Kontrollzonen
  • Botschaften und Parlamentsgebäude
  • Menschenansammlungen
  • Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen
  • Bahnanlagen
  • Unglücksorte oder Katastrophengebiete
  • Krankenhäuser
  • Militärische Anlagen sowie mobile Einrichtungen
  • Industrieanlagen sowie Anlagen zur Energieerzeugung
  • Justizvollzugsanstalten

Obwohl über den vorgenannten Gebieten ein allgemeines Drohnenflugverbot herrscht, gibt es bestimmte Voraussetzungen, unter denen Du dennoch Deine Drohne starten lassen darfst.

Auch in der Nacht gilt ein generelles Drohnenflugverbot. Für Flüge zwischen der Abend- und Morgendämmerung benötigst Du eine entsprechende Erlaubnis. Neben dieser Sondergenehmigung muss Deine Drohne außerdem mit speziellen Warn- und Positionslichtern ausgestattet sein.

 

Fliegen trotz Drohnenflugverbot – Was ist erlaubt?

Trotz Drohnenflugverbot können bestimmte Gebiete dennoch überflogen werden. So gelten vom allgemeinen Drohnenflugverbot über den vorgenannten Gebieten auch folgende generellen Ausnahmen. So muss zu Flughäfen und Flugplätzen ein seitlicher Abstand von mindestens einem Kilometer eingehalten werden. In Verlängerung der Landebahn sind mindestens fünf Kilometer Abstand einzuhalten.

Private Wohngrundstücke sowie Wohngebiete können in einer Höhe von 100 bis 120 Metern überflogen werden, sofern der Eigentümer dem Überflug zugestimmt hat oder die Drohne maximal 250 Gramm wiegt. Außerdem darf es sich nicht um eine Kamera-Drohne oder eine mit einem Mikrofon ausgestattete Drohne handeln. Zudem müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Der Überflug ist zwingend notwendig
  • Der Flug kann nicht über öffentlichen Flächen stattfinden
  • Es besteht ein berechtigtes Interesse für den Überflug (beispielweise für eine Reportage)
  • Das Einholen von Genehmigungen ist unzumutbar
  • Der Flug findet zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr statt
  • Keiner der Anwohner wird durch erhöhten Lärm belästigt

In jedem Fall sollte vor dem geplanten Überflug einer Zone mit Drohnenflugverbot eine entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden. So bist Du auf der sicheren Seite und kannst trotz Drohnenflugverbot das gewünschte Gebiet ganz offiziell überfliegen. Solltest Du hingegen ohne Sondergenehmigung mit Deiner Drohne in einem Gebiet mit Drohnenflugverbot erwischt werden, kann das sehr teuer werden.

 

Fliegen trotz Drohnenflugverbot – so teuer kann es werden

Du möchtest in einer Zone mit Drohnenflugverbot fliegen? Ohne ausdrückliche Genehmigung ist das keine gute Idee. Insbesondere in der Nähe von Flughäfen sowie Einrichtungen des Militärs oder der kritischen Infrastruktur wird der Luftraum intensiv beobachtet. Vergehen gegen das Drohnenflugverbot werden hier besonders hart geahndet.

Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor und hast Du auch keine Sondergenehmigung von der zuständigen Luftfahrtbehörde, so droht bei einem Verstoß gegen das Drohnenflugverbot ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Wird durch das Fliegen trotz Drohnenflugverbot außerdem ein Unfall verursacht, handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr. Dies stellt einen Straftatbestand dar, welcher mit einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren geahndet werden kann. Außerdem können zusätzlich 3 Punkte beim Straßenverkehrsamt in Flensburg die Folge sein.

 

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